Gut vorbereitet in den Urlaub – So reisen Sie sicher mit Ihrem Tier
Reisen mit Haustieren – Das müssen Sie wissen
Bevor die Reise ins Ausland startet, gibt es einige Formalitäten, die zwingend zu beachten sind. Hier finden Sie Informationen und Hilfestellungen, die Sie vor einer Reise ins Ausland benötigen.
Als Tierhalter sind Sie dafür verantwortlich, sich mit den geltenden Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie reisen, vertraut zu machen. Wenn Sie außerhalb der EU reisen, wenden Sie sich an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen.
Denken Sie daran, dass Fluggesellschaften besondere Vorschriften für den Transport von Tieren haben können. Setzen Sie sich rechtzeitig vor dem Abflug mit der Fluggesellschaft in Verbindung.
ID-Kennzeichnung – Pflicht für alle reisenden Tiere
Alle Tiere müssen mit einem Mikrochip nach ISO-Standard versehen sein. Denken Sie daran, dass die Tollwutimpfung für Ihr Tier nur gültig ist, wenn die Kennzeichnung vor der Tollwutimpfung durchgeführt wurde.
Der EU-Heimtierausweis – Ihr offizieller Reisebegleiter
Tiere, die ins Ausland reisen, müssen einen blauen EU-Pass besitzen, in dem auch die gültige Tollwutimpfung und evtl. für die Einreise vorgeschriebene Behandlungen eingetragen sind.
Tollwutimpfung – Unverzichtbar für die Einreise
Hunde, Katzen und Frettchen müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Damit die Impfung gültig ist, müssen sowohl der Impfstoff als auch die Impfung bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Ein- bzw. Rückreise verabreicht und in den EU-Pass eingetragen werden.
- Das Tier muss in den meisten Ländern mindestens 12 Wochen alt sein, wenn es geimpft wird.
- Das Impfdatum muss nach dem Datum liegen, an dem das Tier mit der Mikrochipkennzeichnung versehen wurde.
- Bei einer Grundimpfung ist die Impfung frühestens 21 Tage nach der Verabreichung des Impfstoffs gültig. Im Falle einer Auffrischungsimpfung ist die Impfung ab dem Datum der Impfung gültig, wenn der Impfstoff innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung verabreicht wurde. Wurde der Impfstoff jedoch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorherigen Tollwutimpfung verabreicht, ist die Impfung erst nach Ablauf von mindestens 21 Tagen seit der Verabreichung des Impfstoffs gültig (wie bei der Erstimpfung).
- Die Gültigkeit der Impfung muss von einem ermächtigten Tierarzt an der entsprechenden Stelle im Tierpass vermerkt worden sein. Die Gültigkeitsdauer kann bei verschiedenen Impfstoffen und in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein und beträgt von einem bis zu 4 Jahren!
Entwurmung bei Hunden – Schutz vor dem Fuchsbandwurm
Bei der Einreise in manche Länder ist die Entwurmung vorgeschrieben. Diese Behandlung muss im EU-Ausweis dokumentiert werden und bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Die Behandlung muss meist zwischen 120 Stunden und 24 Stunden vor der Einreise z.B. nach England oder Norwegen durchgeführt werden.
- Die Inhaltsstoffe des Entwurmungspräparates sind vorgeschrieben.
- Es muss direkt in der Tierarztpraxis eingegeben werden.
Bei Wiedereinreise nach Deutschland aus sogenannten “Nicht gelisteten Drittländern” ist der Nachweis des Antikörpertiters gegen Tollwut zwingend vorgeschrieben.
Diese Blutuntersuchung muss mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage nach der im EU-Ausweis dokumentierten Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise in die EU erfolgen. Wurde der Antikörpertiter in Höhe von mehr als 0,5 I.E. einmal im EU-Ausweis dokumentiert und danach die Tollwutimpfung immer im vorgeschriebenen Intervall im EU-Ausweis dokumentiert, gilt der Titer lebenslang. Bitte beachten Sie, dass manche Tiere diesen Titer auch bei korrekter Impfung nie erreichen.
Zur Einreise in bestimmte Länder reicht das Gutachten einer Tierarztpraxis nicht aus. Hierfür benötigen Sie einen Termin beim zuständigen Veterinäramt und manchmal sogar nachfolgend noch einen Termin zur Beglaubigung bei dem entsprechenden Konsulat.
Weiter gilt zu beachten, dass manche Rassen sowie deren Mischlinge in bestimmte Länder wie z.B. Dänemark nicht einreisen dürfen. Die Durchreise ist evtl. gestattet. Informieren Sie sich bitte.
Oftmals existieren Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Schiffen oder Gondeln.
Im eigenen Interesse und nicht vorgeschrieben ist die Prophylaxe vor Zecken, Mücken & Co. – So schützen Sie Ihr Tier
Bei Reisen nach Süd- und Osteuropa empfiehlt sich dringend der rechtzeitige Schutz gegen Zecken, Mücken, Sandfliegen und andere stechende Insekten, die gefährliche Krankheiten übertragen können.